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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg2 · Frage 449

Die Verwendung von brauchbaren Jagdhunden bei Ausübung der Jagd …

Antwortmöglichkeiten

  1. Aist gesetzlich vorgeschrieben.✓ richtig
  2. Bliegt im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten.
  3. Cliegt in der Verantwortung des beteiligten Schützen.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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