Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg2 · Frage 449
Die Verwendung von brauchbaren Jagdhunden bei Ausübung der Jagd …
Antwortmöglichkeiten
- Aist gesetzlich vorgeschrieben.✓ richtig
- Bliegt im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten.
- Cliegt in der Verantwortung des beteiligten Schützen.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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