Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg2 · Frage 304
Was hat der Revierinhaber zu tun, wenn der Verdacht einer anzeigepflichtigen Wildseuche besteht?
Antwortmöglichkeiten
- AMeldung bei einem Untersuchungsinstitut
- Bjedes Stück Fallwild wird an den Amtstierarzt geschickt, weitere Maßnahmen entfallen
- CMeldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt)✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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