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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg2 · Frage 304

Was hat der Revierinhaber zu tun, wenn der Verdacht einer anzeigepflichtigen Wildseuche besteht?

Antwortmöglichkeiten

  1. AMeldung bei einem Untersuchungsinstitut
  2. Bjedes Stück Fallwild wird an den Amtstierarzt geschickt, weitere Maßnahmen entfallen
  3. CMeldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt)✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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