Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg2 · Frage 290
Nach dem Erlegen eines Stückes Schalenwildes stellen Sie an den Organen Veränderungen fest, die Sie aber nicht beurteilen können. Wie gehen Sie weiter vor?
Antwortmöglichkeiten
- ASie veranlassen eine amtliche Fleischuntersuchung✓ richtig
- BSie beseitigen die Organe unschädlich und verschenken das Stück an Ihren Nachbarn
- Cals „kundige Person“ geben Sie das Stück an den Wildbearbeitungsbetrieb, da die Mitarbeiter dort mehr Erfahrung in der Beurteilung von Wildbret haben. Die inneren Organe werden von Ihnen unschädlich beseitigt
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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