Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg2 · Frage 275
Sie möchten nach bestandener Jägerprüfung ein selbst geschossenes Stück Rehwild vermarkten. An wen dürfen Sie dieses aufgebrochene Stück verkaufen, wenn weder die inneren Organe noch eine schriftliche Erklärung der Unbedenklichkeit beigefügt sind?
Antwortmöglichkeiten
- Aan Ihren Nachbarn✓ richtig
- Ban den Metzger an Ihrem Wohnort✓ richtig
- Can einen Vetragsmetzger einer Supermarktkette
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
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