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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg2 · Frage 260

Wann ist ein Stück Schalenwild vor der Vermarktung einer amtlichen Fleischuntersuchung zuzuführen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Abei Auffälligkeiten vor dem Schuss✓ richtig
  2. Bbeim Verkauf an den örtlichen Schlachter
  3. Cbei einem männlichen Stück mit Geschlechtsgeruch

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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