Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg2 · Frage 260
Wann ist ein Stück Schalenwild vor der Vermarktung einer amtlichen Fleischuntersuchung zuzuführen?
Antwortmöglichkeiten
- Abei Auffälligkeiten vor dem Schuss✓ richtig
- Bbeim Verkauf an den örtlichen Schlachter
- Cbei einem männlichen Stück mit Geschlechtsgeruch
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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