Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg2 · Frage 235
Wann unterliegt erlegtes Haarwild der Fleischbeschaupflicht?
Antwortmöglichkeiten
- Awenn es zum menschlichen Genuss verwendet werden soll
- Bwenn der Revierinhaber es an andere Personen weitergibt
- Cwenn es dem gewerbsmäßigen Handel zugeführt wird✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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