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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg2 · Frage 235

Wann unterliegt erlegtes Haarwild der Fleischbeschaupflicht?

Antwortmöglichkeiten

  1. Awenn es zum menschlichen Genuss verwendet werden soll
  2. Bwenn der Revierinhaber es an andere Personen weitergibt
  3. Cwenn es dem gewerbsmäßigen Handel zugeführt wird✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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