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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg2 · Frage 234

Wann muss ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung?

Antwortmöglichkeiten

  1. Awenn es mit Rachendasseln befallen ist
  2. Bwenn es offene Knochenbrüche aufweist, soweit diese nicht unmittelbar vor oder beim Erlegen entstanden sind bzw. wenn es bedenkliche Merkmale aufweist✓ richtig
  3. Cwenn es unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahe gelegene be- und verarbeitende Betriebe zur Abgabe an den Verbraucher geliefert wird

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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