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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg2 · Frage 233

Die Innenorgane eines frisch aufgebrochenen Rehs weisen wucherartige Veränderungen auf. Dürfen Sie als Erleger des Rehs das Wildbret ohne weiteres veräußern?

Antwortmöglichkeiten

  1. Anein, aber es darf der Eigenverwertung zugeführt werden
  2. Bnein, weil es sich hier vermutlich um genussuntaugliches Wildbret handelt✓ richtig
  3. Ces bestehen keine Bedenken, das Wild zu veräußern

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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