Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg2 · Frage 233
Die Innenorgane eines frisch aufgebrochenen Rehs weisen wucherartige Veränderungen auf. Dürfen Sie als Erleger des Rehs das Wildbret ohne weiteres veräußern?
Antwortmöglichkeiten
- Anein, aber es darf der Eigenverwertung zugeführt werden
- Bnein, weil es sich hier vermutlich um genussuntaugliches Wildbret handelt✓ richtig
- Ces bestehen keine Bedenken, das Wild zu veräußern
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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