Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg2 · Frage 230
Was hat mit aufgefundenem Fallwild zu geschehen?
Antwortmöglichkeiten
- Aein Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich ist
- Bdas Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern
- Ces ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen und unschädlich zu beseitigen✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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