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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg2 · Frage 230

Was hat mit aufgefundenem Fallwild zu geschehen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aein Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich ist
  2. Bdas Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern
  3. Ces ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen und unschädlich zu beseitigen✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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