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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg2 · Frage 115

Die Begrenzung der Schwarzwildbestände verlangt auch einen selektiven Bachenabschuss. Was ist dabei zu beachten?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aes dürfen keine Stücke über 50 kg erlegt werden
  2. BLeitbachen sind zu schonen✓ richtig
  3. Ces dürfen nur Geltbachen erlegt werden

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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