Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg2 · Frage 32
Auf welchen der nachgenannten Flächen ist die Anlage von Wildäckern nicht zulässig?
Antwortmöglichkeiten
- AMehrjährig stillgelegte Ackerfläche
- BMagerrasen✓ richtig
- CFeuchtwiese✓ richtig
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
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