Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg1 · Frage 515
Dürfen Sie als Jagdpächter bei einer Treibjagd in der Mittagspause im Wald ein Feuer entfachen, an dem sich Ihre Jagdgäste aufwärmen können?
Antwortmöglichkeiten
- AFeuer darf grundsätzlich im Wald ohne behördliche Genehmigung nicht entfacht werden✓ richtig
- BIm Zusammenhang mit der Jagdausübung darf im Wald Feuer entfacht werden
- CFeuer darf nur außerhalb des Waldes und im Wald nur in den Wintermonaten entfacht werden
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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