Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg1 · Frage 515

Dürfen Sie als Jagdpächter bei einer Treibjagd in der Mittagspause im Wald ein Feuer entfachen, an dem sich Ihre Jagdgäste aufwärmen können?

Antwortmöglichkeiten

  1. AFeuer darf grundsätzlich im Wald ohne behördliche Genehmigung nicht entfacht werden✓ richtig
  2. BIm Zusammenhang mit der Jagdausübung darf im Wald Feuer entfacht werden
  3. CFeuer darf nur außerhalb des Waldes und im Wald nur in den Wintermonaten entfacht werden

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Hessen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.