Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg1 · Frage 444
Darf die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenütztem Gelände, an Hecken oder Hängen abgebrannt werden, sofern dies nicht der ordnungsgemäßen Nutzung dient, die den Bestand erhält?
Antwortmöglichkeiten
- AJa
- BNein✓ richtig
- CJa, wenn keine Waldbrandalarmstufe besteht
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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