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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg1 · Frage 444

Darf die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenütztem Gelände, an Hecken oder Hängen abgebrannt werden, sofern dies nicht der ordnungsgemäßen Nutzung dient, die den Bestand erhält?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa
  2. BNein✓ richtig
  3. CJa, wenn keine Waldbrandalarmstufe besteht

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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