Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg1 · Frage 439
Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, weil auch die Rodung von Hecken zur landwirtschaftlichen Nutzung gehört
- BJa, aber nur außerhalb der Vegetationszeit
- CNein✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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