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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg1 · Frage 437

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten darf gepflückt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASeidelbast
  2. BFrauenschuh
  3. CMaiglöckchen✓ richtig
  4. DTürkenbund
  5. EArnika

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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