Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg1 · Frage 435
Spaziergänger haben im Frühjahr Weidenkätzchenzweige abgeschnitten. Ist das erlaubt?
Antwortmöglichkeiten
- AJa mit Genehmigung des Grundeigentümers
- BJa in der Menge eines Handstraußes✓ richtig
- CNein, nicht im Frühjahr
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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