Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg1 · Frage 367
Welche allgemeine Pflicht ist im Naturschutzgesetz für jedermann aufgegeben?
Antwortmöglichkeiten
- AHunde nur angeleint ausführen
- Bder Naturgenuss anderer in der Natur und Landschaft darf nicht unnötig beeinträchtigt werden✓ richtig
- CNeophyten zu entnehmen
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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