Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg1 · Frage 360
Dürfen in der Zeit vom 01.03. – 30.09. in der freien Landschaft Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zurückgeschnitten werden?
Antwortmöglichkeiten
- Aja
- Bnur mit Erlaubnis des Grundeigentümers
- Cnein✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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