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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg1 · Frage 360

Dürfen in der Zeit vom 01.03. – 30.09. in der freien Landschaft Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zurückgeschnitten werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja
  2. Bnur mit Erlaubnis des Grundeigentümers
  3. Cnein✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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