Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 709
Ein Jagdgast hat im September ein Schmalreh, das zwei Tage zuvor bei einem Verkehrsunfall einen offenen Knochenbruch erlitten hatte, erlegt. Der Revierinhaber will das Reh dem Erleger zum eigenen Verzehr käuflich überlassen. Muss es vor dem Verzehr der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa✓ richtig
- BNein
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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