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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 703

Auf welche Innentemperatur muss nach der Fleischhygieneverordnung das zum Verkauf bestimmte Haarwild alsbald nach seiner Erlegung mindestens abgekühlt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. A+ 7 Grad Celsius✓ richtig
  2. B+ 10 Grad Celsius
  3. C+ 13 Grad Celsius

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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