Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 699
Was beinhaltet die Bundeswildschutzverordnung bezüglich der Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten?
Antwortmöglichkeiten
- AHierzu steht nichts in der Bundeswildschutzverordnung
- BBestimmte Tiere müssen dauerhaft und unverwechselbar gekennzeichnet sein✓ richtig
- CDer Bestand bestimmter Tierarten ist der zuständigen Behörde anzuzeigen✓ richtig
- DAlle erlegten Wildtiere sind in einer Abschussliste einzutragen
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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