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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 699

Was beinhaltet die Bundeswildschutzverordnung bezüglich der Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten?

Antwortmöglichkeiten

  1. AHierzu steht nichts in der Bundeswildschutzverordnung
  2. BBestimmte Tiere müssen dauerhaft und unverwechselbar gekennzeichnet sein✓ richtig
  3. CDer Bestand bestimmter Tierarten ist der zuständigen Behörde anzuzeigen✓ richtig
  4. DAlle erlegten Wildtiere sind in einer Abschussliste einzutragen

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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