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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 696

Welche der nachfolgenden Handlungen sind nach der Bundeswildschutzverordnung verboten?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Treibjagd bei Neuschnee auszuüben
  2. BBestimmte Wildarten in Besitz zu nehmen oder zu erwerben✓ richtig
  3. CBestimmte Wildarten abzugeben, anzubieten oder sonst in den Verkehr zu bringen✓ richtig
  4. DIn der Dämmerung auf Wild zu schießen

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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