Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 684
Ist es ohne besondere Erlaubnis zulässig, ein Wildfreigehege oder eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen einzurichten?
Antwortmöglichkeiten
- Anein✓ richtig
- Bja
- Cja, aber nicht an jedem Ort
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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