Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 655
Welche der nachgenannten Aussagen ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADie weidgerechte, den jagdrechtlichen Vorschriften entsprechende Ausübung der Jagd stellt nach dem Tierschutzgesetz einen vernünftigen Grund zum Töten von Tieren dar✓ richtig
- BJegliche Jagdhandlung stellt nach dem Tierschutzgesetz einen vernünftigen Grund zum Töten von Tieren dar
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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