Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 651
Bei welchen der nachgenannten Gefahrenlagen ist nach der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) die Schusswaffe zu entladen?
Antwortmöglichkeiten
- ABesteigen eines Hochsitzes✓ richtig
- BÜberwinden von Hindernissen✓ richtig
- CSchlechte Wetterverhältnisse
- DPirschen im Hochgebirge
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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