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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 600

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AFür die zulässige Aufbewahrung ihres Drillings, ihres Revolvers und der dazugehörigen Munition benötigen Sie mindestens ein Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 mit einem Innenfach der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 für die Kurzwaffe und die vorhandene Munition.✓ richtig
  2. BFür die zulässige Aufbewahrung ihrer Doppelflinte und des Repetierers zusammen mit der zugehörigen Munition ist ein nicht unterteiltes Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 ausreichend.
  3. CEs ist waffenrechtlich nicht zulässig, wenn Sie neben ihren erlaubnispflichtigen 3 Langwaffen zusätzlich Bargeld und Schmuck in dem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 aufbewahren.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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