Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 589
Ein Jagdscheininhaber veräußert auf Dauer (verkauft) seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Veräußerer daraufhin veranlassen?
Antwortmöglichkeiten
- AVeräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde
- BVeräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde✓ richtig
- CFür den Veräußerer ist nichts veranlasst
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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