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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 589

Ein Jagdscheininhaber veräußert auf Dauer (verkauft) seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Veräußerer daraufhin veranlassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AVeräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde
  2. BVeräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde✓ richtig
  3. CFür den Veräußerer ist nichts veranlasst

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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