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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 585

Innerhalb welcher Frist haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe der zuständigen Behörde anzuzeigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AUnverzüglich✓ richtig
  2. BInnerhalb zwei Wochen
  3. CInnerhalb eines Monats

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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