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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 565

Ein Handwerker schweißt durch Anbau verschiedener Teile einen Gewehrlauf mit Patronenlager zu einem Kerzenständer um. Was ist der „Kerzenständer“ waffenrechtlich?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADas Waffenrecht ist nun nicht mehr anwendbar. Von diesem Teil geht keine Gefahr mehr aus.
  2. BDieses Gerät darf man trotzdem erst ab 18 Jahren im Handel frei erwerben.
  3. CDer „Kerzenständer“ ist waffenrechtlich als wesentliches Teil immer noch einer Schusswaffe gleichzusetzen.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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