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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 560

Welche Änderungen an Schusswaffen dürfen nur von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Lauf wird verkürzt.✓ richtig
  2. BDer Schaft wird verkürzt.
  3. CDie Schusswaffe wird so geändert, dass andere Munition oder Geschosse mit anderem Kaliber aus ihr verschossen werden können.✓ richtig
  4. DDer gesamte Schaft wird getauscht.

Lösung

Antworten A, C sind korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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