Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 556
Ist das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenhülsen erlaubt?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, für Inhaber einer Munitionserwerbserlaubnis.
- BJa, nur mit einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.✓ richtig
- CNein.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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