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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 548

Wer darf auf einer Schießstätte Aufsicht führen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AAlle Vereinsmitglieder.
  2. BDer Eigentümer der Schießstätte.
  3. CAlle vom Betreiber bestellten Personen.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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