Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 542
Mit welchen Schusswaffen darf im befriedeten Besitztum außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis geschossen werden?
Antwortmöglichkeiten
- ANur mit schallgedämpften Waffen (Immissionsschutz).
- BMit allen, vorausgesetzt es ist ein ausreichender Kugelfang vorhanden, so dass die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
- CMit Bauart zugelassenen Schusswaffen, deren Geschossen eine Energie von max. 7,5 Joule erteilt wird und die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.✓ richtig
- DMit Waffen, die über glatte Läufe verfügen und zum Verschießen von Randfeuer- Schrotpatronen geeignet sind, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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