Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 541
Ist für das Schießen mit einem Gewehr .22 l.r. im Keller eines Wohnhauses eine behördliche Erlaubnis erforderlich?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.
- BJa, eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis.✓ richtig
- CNein, die des Hauseigentümers reicht aus.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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