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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 531

Wann darf mit dem Schießen begonnen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn sich niemand mehr vor dem Ziel aufhält.
  2. BWenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.✓ richtig
  3. CWenn alle Schützenstände belegt sind.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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