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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 516

Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Erlaubnisurkunden verlangen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, nur Waffen.
  2. BNein, nur Erlaubnisurkunden.
  3. CJa, Erlaubnisurkunden und Waffen aus begründetem Anlass.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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