Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 510
Was ist nach Verlust einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe oder einer Waffenbesitzkarte zu veranlassen?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.✓ richtig
- BDie Versicherung ist umgehend in Kenntnis zu setzen, damit diese die Polizei verständigen und alle weiteren Maßnahmen einleiten kann.
- CSämtliche denkbaren Maßnahmen zur Wiedererlangung der Schusswaffe und der WBK sind einzuleiten.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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