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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 509

Bei Abhandenkommen einer Schusswaffe aus Privatbesitz muss benachrichtigt werden...

Antwortmöglichkeiten

  1. Ader Schützenmeister.
  2. Bdie zuständige Behörde.✓ richtig
  3. Cdie Versicherung.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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