Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 503
Ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, zulässig?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.✓ richtig
- BNein.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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