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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 483

Darf ein Anderer als der WBK-Inhaber dessen Kurzwaffe zur Instandsetzung zum Waffengeschäft bringen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, wenn er Inhaber einer WBK ist oder die Waffe gewerblich transportiert.✓ richtig
  2. BNein, das ist nicht erlaubt.
  3. CDas muss immer erst bei der Behörde beantragt werden.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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