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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 413

Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn sie ungeladen im Holster getragen wird.
  2. BWenn sie in einem verschlossenen Koffer liegt und sich eine Patrone im Patronenlager befindet.✓ richtig
  3. CWenn das Magazin in der Waffe mit Patronen gefüllt ist und die Waffe im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW liegt.✓ richtig

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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