Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 413
Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn sie ungeladen im Holster getragen wird.
- BWenn sie in einem verschlossenen Koffer liegt und sich eine Patrone im Patronenlager befindet.✓ richtig
- CWenn das Magazin in der Waffe mit Patronen gefüllt ist und die Waffe im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW liegt.✓ richtig
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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