Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 411
Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- AWaffe geladen, aber gesichert und im abgeschlossenen Koffer.✓ richtig
- BWaffe ungeladen und ohne Magazin in der Hosentasche.
- CWaffe ungeladen in der Hand.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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