Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 396
Kann man eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe in die Bundesrepublik einführen / verbringen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, ohne Einschränkung.
- BJa, mit Waffenbesitzkarte.
- CJa, mit einer vorherigen Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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