Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 379
Schusswaffen können vorübergehend überlassen werden:
Antwortmöglichkeiten
- Adem Inhaber einer WBK.✓ richtig
- Beiner Person des persönlichen Vertrauens.
- CVerwandten, die Mitglied im Schützenverein sind.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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