Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 373
Wer erwirbt eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- AJeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt.✓ richtig
- BJeder, der sich die Waffe für einen Zeitraum von weniger als 4 Wochen ausleiht.✓ richtig
- CJeder, der die Waffe im Beisein des Besitzers in der Hand hält.
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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