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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 309

Wann geht die Schusswaffeneigenschaft im Sinne des Waffengesetzes verloren?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn mehrere wesentliche Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.
  2. BWenn alle wesentlichen Teile vorübergehend unbrauchbar gemacht werden.
  3. CWenn alle wesentlichen Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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