Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 303
Ein Spaziergänger führt seinen Hund im August unangeleint im Wald aus. Welche der nachgenannten Aussagen ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Spaziergänger erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit allein dadurch, dass er den Hund nicht angeleint hat
- BEine Ordnungswidrigkeit kommt erst in Betracht, wenn der Spaziergänger den Hund unbeaufsichtigt frei laufen lässt✓ richtig
- CDas freie unbeaufsichtigte Umherlaufenlassen von Hunden ist im Revier zwar unerwünscht, es ist rechtlich aber zulässig
- DEine Anleinpflicht besteht grundsätzlich in der Setz- und Brutzeit✓ richtig
Lösung
Antworten B, D sind korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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