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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 297

Ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet ein an der Aujeszky’schen Krankheit verendet aufgefundes Wildschwein der zuständigen Behörde zu melden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, da es sich um eine meldepflichtige Wildseuche handelt muss er es unverzüglich anzeigen✓ richtig
  2. BNein, da es sich nicht um eine meldepflichtige Wildseuche handelt; er sollte das Fleisch jedoch nicht als Hundefutter verwenden
  3. CJa, die zuständige Behörde kann auch die Anlieferung bei der Behörde verlangen✓ richtig
  4. DNein, bei Wildschweinen ist nur das Auftreten von Wildschweinepest meldepflichtig

Lösung

Antworten A, C sind korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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