Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 297
Ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet ein an der Aujeszky’schen Krankheit verendet aufgefundes Wildschwein der zuständigen Behörde zu melden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, da es sich um eine meldepflichtige Wildseuche handelt muss er es unverzüglich anzeigen✓ richtig
- BNein, da es sich nicht um eine meldepflichtige Wildseuche handelt; er sollte das Fleisch jedoch nicht als Hundefutter verwenden
- CJa, die zuständige Behörde kann auch die Anlieferung bei der Behörde verlangen✓ richtig
- DNein, bei Wildschweinen ist nur das Auftreten von Wildschweinepest meldepflichtig
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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