Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 285

Feldhasen haben eine in der freien Feldflur liegende Obstbaumkultur durch Abnagen der Rinde schwer beschädigt. Wann ist der Jagdpächter, der die gesetzliche Wildschadensersatzpflicht der Jagdgenossenschaft laut Jagdpachtvertrag übernommen hat, schadensersatzpflichtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn der Schaden vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten binnen einer Woche bei der Gemeinde angezeigt wird
  2. BWenn der Schaden vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten bis zum 1. Mai oder 1. Oktober bei der Gemeinde angezeigt wird
  3. CDer Jagdpächter ist nicht zum Wildschadensersatz verpflichtet✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Bremen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.