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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 276

Innerhalb welcher gesetzlichen Frist und wo muss der Geschädigte einen Wildschaden an seinen Ackerfrüchten anmelden, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, wenn er Schadensersatz mit Aussicht auf Erfolg geltend machen will?

Antwortmöglichkeiten

  1. Ajeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober
  2. BInnerhalb 1 Woche✓ richtig
  3. CInnerhalb 1 Monats
  4. Dbei der Gemeinde✓ richtig
  5. EBis zu Beginn der Ernte
  6. Fbei der Jagdbehörde

Lösung

Antworten B, D sind korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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